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REWE Dahme, Schellstraße in Dahme/Mark

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Adresse

Schellstraße 12 - 13
15936 Dahme

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Öffnungszeiten von REWE Dahme, Schellstraße in Dahme/Mark

Montag 07:00 bis 22:00 Uhr
Dienstag 07:00 bis 22:00 Uhr
Mittwoch 07:00 bis 22:00 Uhr
Donnerstag 07:00 bis 22:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 22:00 Uhr jetzt offen
Samstag 07:00 bis 22:00 Uhr
Sonntag geschlossen

Bewertungen für REWE Dahme, Schellstraße in Dahme/Mark 1

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"Der Markt hat einer betagten schwerbehinderten geisteskranken Person (mündlich) ein Hausverbot erteilt. Konkrete nachvollziehbare plausible (verfassungskonforme) Gründe sind hier nicht bekannt. Auch nach 4 schriftlichen (per Einschreiben) Aufforderungen durch den Betroffenen an den Markt bzw. einer Aufforderung an die REWE-Zentrale wurden diese nicht nachgereicht. auslösender Sachverhalt: Der Betroffene ging durch den Markt ohne Kauf. Nach Kassendurchgang wurde ihm mitgeteilt, dass die Kassiererinnen/ Kassierer genervt von keine- oder Mindereinkäufe (z.B. eine Kartoffel, ein Grießbrei, ein Milchreis oder eine Tüte Gummitiere pro Einkauf) seien. Das Verhalten des Betroffenen insgesamt sei ein Indiz für Kriminalität. Zittern und Desorientierung belegen Ladendiebstähle und seien im Sinne des REWE-spezifischen Hausrechts (Vorlage verwehrt) unerwünscht, zumal der Betroffene (Durchblutungsstörungen Gehirn) in den Wochen zuvor mehrmals zu wenig Rückgeld beanstandete (z.B. wurde einmal eine 30%-Reduzierung ignoriert und ein anders Mal falsches Gemüse abkassiert). Die Mitarbeiter behaupteten im Beisein zahlreicher anderer Kunden per Videoaufnahmen dokumentierte Ladendiebstähle durch den Betroffenen. Der Markt möchte jedoch die vermeintlich existierenden Aufnahmen streng geheim halten. Diese bizarren Vorgänge sprechen für sich und müssen hier nicht weiter erörtert werden. Der Betroffene reichte dem Markt ein polizeiliches Führungszeugnis (keinerlei Einträge) nach und informierte die Marktleitung sehr detailliert über die Umstände. Dieser Schlichtungsversuch wurde konkludent durch Stillschweigen ausgeschlagen. Die Polizei ist involviert. Das Marktpersonal sprach das (m. E. gemäß den Entscheidungen des BVerfGE grob rechtswidrig erteilte) Hausverbot in deren Beisein aus. Vorher filzten die Bediensteten den vermeintlichen "Dauer-Ladendieb" (ohne Fund !!!)."

Bewertung von Anonym am 08.04.2023

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